Was "verdiene" ich während meiner Ausbildung an der Fachakademie?


Die Ausbildung an unserer Fachakademie ist gegliedert (keine PiA-Ausbildungsform). Das bedeutet, dass sie sich aus einem praktischen und einem schulischen Teil zusammensetzt:

  1. Ausbildungsjahr = SEJ (kann unter gewissen Voraussetzungen übersprungen werden)
  2. Ausbildungsjahr = 1. Studienjahr
  3. Ausbildungsjahr = 2. Studienjahr
  4. Ausbildungsjahr = Berufspraktikum (früher Anerkennungsjahr)




  1. Ausbildungsjahr: Praktikantengehalt im SEJ


Im ersten Ausbildungsjahr schließen Sie nach der Aufnahme an unserer Fachakademie einen Praktikantenvertrag mit einer von Ihnen selbst gewählten Einrichtung ab. Hier empfehlen wir eine aktuelle Mindestvergütung von 650 Euro.

Nach dem SEJ wird ein Zeugnis ausgestellt, das eine für die Erzieherausbildung als Einstiegsvoraussetzung gleichwertig anerkannte einschlägige Qualifizierung bescheinigt. Es wird kein Berufsabschluss erworben. Das Fortbildungsziel ist in die DQR-Stufe 6 eingestuft und erfüllt damit die Voraussetzungen an ein förderfähiges Fortbildungsziel

Vergütungsempfehlung SEJ

2. + 3. Ausbildungsjahr = Förderung nach AFBG in den zwei Studienjahren

AFBG = Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - Alle Angaben ohne Gewähr!


Bitte lassen Sie sich vor Eintritt in das 1. Studienjahr von dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beraten (siehe Landkreis oder Stadt Ihres Wohnortes). Das Amt für Ausbildungsförderung ist auch Ihr Ansprechpartner für alle Fragen Rund um das AFBG . Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Mitarbeitende der Fachakademie keine Beratungen durchführen dürfen.


Für die beiden schulischen Ausbildungsjahre der Erzieherausbildung gibt es zwei Fördermöglichkeiten:


  • AFBG – Aufstiegs-BAföG 👉 Fast alle Studierenden erhalten AFBG.
  • Schüler-BAföG (nur in Ausnahmefällen)


Aufstiegs-BAföG (AFBG)

  • Bis zu 882 € monatlich
  • Vollzuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)
  • Elternunabhängig (Einkommen der Eltern spielt keine Rolle)
  • Hoher Vermögensfreibetrag: 45.000 €

Unterschied AFBG und BAföG

Alle Angaben ohne Gewähr!

AFBG (Aufstiegs-BAföG)


Wofür?

Förderung der Weiterbildung zum Erhalt eines höheren Abschlusses (z. B. berufliche Weiterbildung zum Meister, Fachwirt):

  • Meister*in
  • Techniker*in
  • Fachwirt*in
  • Erzieher*in (Aufstiegsfortbildung)


BAföG/Schüler-BAföG


Wofür?

Förderung der schulischen oder akademischen Ausbildung:

  • BAföG: Studium an Hochschule
  • Schüler-BAföG: Schulische Ausbildungen (z. B. Fachschule)


Wichtig für die Antragstellung

🔹 Bitte AFBG beantragen – nicht BAföG!
🔹 Antrag mit folgenden Formularen:

  • Formblatt A
  • Anlage 1
  • Formblatt B
  • Formblatt Z

🔹 Antrag stellen beim Amt für Ausbildungsförderung des eigenen Wohnortes (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)

Von uns als Fachakademie erhalten Sie das Formblatt B und Z, sowie das Formblatt F. Dieses wird von uns automatisch erstellt und an Sie ausgegeben.


Wann erhalte ich das Formblatt B und Z?


SEJ:

Alle SEJler die das SEJ bestanden haben, erhalten das Formblatt B und Z mit dem Jahreszeugnis am Ende des SEJ-Jahres.


Erstes Studienjahr:

Alle Neueinsteiger*innen im 1. Studienjahr erhalten das Formblatt B und Z von uns am 1. Schultag, wenn alle relevanten Nachweise vorliegen. Hierzu zählen z. B. der Nachweis über den mittleren Bildungsabschluss, das ärztliche Attest, das Führungszeugnis und den Nachweis über die bestandene Ausbildung. 


Zweites Studienjahr:
Am Ende des 2. Studienjahres erhalten Sie den Folgeantrag (wieder Formblatt B) mit dem Jahreszeugnis des 1. Studienjahres. Das Formblatt Z muss nicht noch einmal abgegeben werden. Der Zahllauf ist in der Regel der 11. August. Alle Anträge die bis dahin bearbeitet wurden, bekommen normalerweise im September schon das erste Geld für das 2. Studienjahr.


Was ist das Formblatt F und wie erhalte ich das Formblatt F?

Nach den ersten 6 Monaten muss das Formblatt F beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Das Formblatt F ist das Fehlzeitenformular. Hier werden alle Stunden/Fehltage bzw. die Stunden die Sie am Unterricht teilgenommen haben von uns bestätigt. Das Formblatt F ist nach den ersten 6 Monaten und am Ende des 2. Studienjahres Pflicht.


Der AFBG-Antrag (Formblatt B) darf zu Schulbeginn nicht älter als zwei Monate sein. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beim Amt dauert ca. 8 Wochen - je nach Amt.


Wir als Fachakademie für Sozialpädagogik Höchstadt an der Aisch reichen das Formblatt F halbjährlich ein, damit bei zu vielen Fehlzeiten das Amt für Ausbildungsförderung frühzeitig mit Ihnen in Kontakt treten kann.

4. Ausbildungsjahr: Praktikantengehalt im Berufspraktikum


Im letzten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum/Anerkennungsjahr) schließen einen Praktikantenvertrag mit einer von Ihnen selbst gewählten Einrichtung ab. Im Berufspraktikum erhalten Sie ungefähr 80% vom Erziehergehalt.

Sonderzahlung: Meisterbonus


Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung ist eine finanzielle Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen, die eine erfolgreich bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie abgelegt haben.


Für Abschlüsse mit Zeugnisdatum ab dem 01.01.2023 beträgt der Bonus aktuell 3.000 Euro.


Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern.
  • Die Prüfung muss vor einer bayerischen Stelle abgelegt worden sein.
  • Die Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.