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Aus Liederbüchern darf in bayerischen Kindertagesstätten wieder kopiert werden.

Die deutsche Presseagentur hat Anfang April mitgeteilt, dass der Freistaat Bayern und die kommunalen Spitzenverbände mit der Gema und der VG Musikedition einen Pauschalvertrag abgeschlossen haben, der es ermöglicht, dass alle Kindertagesstätten in Bayern (ca. 8 500) wieder uneingeschränkt aus Liederbüchern kopieren dürfen. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 1.1.2011 zunächst für 5 Jahre. Die Kosten (jährlich 290 000 €) werden von den Kommunen für alle Einrichtungen (auch für Einrichtungen in kirchlicher oder freier Trägerschaft) übernommen.

Johannes Zenk