Schulordnung - Teil 03:

Dritter Teil: Inhalte des Unterrichts
(vgl. Art. 45 und 48 BayEUG)

§ 7 Stundentafel

Absatz 1:
- Dem Unterricht in beiden Studienjahren an der Fachakademie ist die Stundentafel nach
Anlage 1 zu Grunde zu legen.
- Das Staatsministerium kann bei Vorliegen besonderer Umstände Abweichungen von der Stundentafel für die Dauer eines Studienjahrs, bei Ersatzschulen und bei Schulen mit Teilzeitunterricht über die Dauer eines Studienjahres hinaus, genehmigen.
- Keiner Genehmigung bedürfen organisatorisch bedingte Zusammenfassungen des Unterrichts in einzelnen Unterrichtsfächern (Verblockung) im Rahmen der Gesamtstunden eines Fachs im Studienjahr.

Absatz 2:
Im Studienjahr können über die Stundentafel hinaus bis zu zwei Wochenstunden Unterricht in Pflichtfächern (ausgenommen in Fächern der schriftlichen Abschlussprüfung im Studienjahr der Abschlussprüfung) erteilt werden.

Absatz 3:
- Im Rahmen ihres Bildungsauftrags entscheidet die Fachakademie über die Einrichtung von Unterricht in Wahlfächern.
- Die Einrichtung ist unter Angabe von Fachbezeichnung, Inhalt und Zeitumfang der Schulaufsichtsbehörde spätestens drei Monate vor Unterrichtsbeginn anzuzeigen.

Absatz 4:
Die Summe der Unterrichtsstunden aller Pflichtfächer in einer Woche darf 38 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

Absatz 5:
- Für Studierende, die an zuvor besuchten Schulen höchstens zwei Jahre Unterricht im Fach Englisch hatten, kann zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall genehmigt werden, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.
- Die Entscheidung einschließlich der näheren Festlegungen trifft das Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder eine von diesem beauftragte Stelle.

§ 8 Unterricht in ethischer Erziehung

Sind an einer öffentlichen Schule mindestens acht Studierende , die am Unterricht im Fach Theologie/Religionspädagogik nicht teilnehmen, weil sie keiner Konfession angehören, für die Theologie /Religionspädagogik angeboten wird, muss für diese Studierenden Unterricht in ethischer Erziehung als Pflichtfach eingerichtet werden.