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Inhalte des SoziapÀdagogischen Seminars
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Das SozialpĂ€dagogische Seminar gliedert sich in einen ĂŒberwiegend theoretischen Teil (Unterricht an der
Fachakademie) und einen fachpraktischen Teil (TÀtigkeit in der sozialpÀdagogischen Einrichtung/SozialpÀdagogische Praxis).
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5.1 Theoretischer Teil:
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Dem Unterricht an der Fachakademie ist folgende Stundentafel zugrunde zu legen:
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1. Jahr
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2. Jahr
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PĂ€dagogik und Psychologie
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2
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3
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Deutsch und Kommunikation
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1
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2
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Englisch
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-
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1
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Recht und Verwaltung
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0,5
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0,5
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Musische Gestaltung (1,2)
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2
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2
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Naturwissenschaft und Gesundheit
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0,5
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0,5
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ReligionspÀdagogik u. ethische Erziehung
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0,5
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0,5
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Praxis- und Methodenlehre (3)
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1,5
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1,5
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Gesamtstunden pro Woche:
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8
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10
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(1) Davon je eine Stunde Musikerziehung, Kunsterziehung/Werken, Bewegungserziehung/Rhythmik
(2) Eine Unterrichtsstunde hat Modulcharakter (3) 0,5 Unterrichtswochenstunde mit flexiblen Angeboten
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Unterrichtswochenstunden mit flexiblen Angeboten sind Stundenanteile, die sowohl inhaltlich (verschiedene
Lehrplanangebote zur Auswahl) als auch hinsichtlich der Zuordnung zum Seminarjahr disponibel fĂŒr die Fachakademien sind. Die Wochenstundenzahl pro Jahr bleibt davon unberĂŒhrt.
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Dem Unterricht sind die vom Bayerischen Staatsministerium fĂŒr Unterricht und
Kultus erlassenen LehrplÀne zugrunde zu legen. Die Ausbildungsinhalte sollen lernfeldorientiert vermittelt werden. Zu Beginn des ersten Jahres des SozialpÀdagogischen Seminars findet ein
Unterrichtsblock von mindestens einer Woche zur EinfĂŒhrung in das SozialpĂ€dagogische Seminar statt. Zu Beginn des zweiten Jahres des SozialpĂ€dagogischen Seminars soll ein Unterrichtsblock von
mindestens einer Woche durchgefĂŒhrt werden. Im Ăbrigen obliegt die zeitliche Gliederung des Unterrichts den Fachakademien.
FĂŒr den Ersatz von Englisch durch eine andere Fremdsprache gilt § 7 Abs. 5 entsprechend.
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5.2 Fachpraktischer Teil:
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Die fachpraktische Ausbildung in den Einrichtungen (SozialpÀdagogische Praxis) orientiert sich an dem als Anlage
zum Lehrplan veröffentlichten Ausbildungsrahmenplan. Bei zweijÀhriger Dauer ist die SozialpÀdagogische Praxis in mindestens zwei verschiedenen sozialpÀdagogischen TÀtigkeitsfeldern abzuleisten.
Bei einjÀhriger Dauer soll sie in zwei verschiedenen sozialpÀdagogischen TÀtigkeitsfeldern abgeleistet werden; dabei können die Zeitabschnitte unterschiedlich lang sein.
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