Anlage 3 - 05:

Inhalte des SoziapÀdagogischen Seminars

Das SozialpĂ€dagogische Seminar gliedert sich in einen ĂŒberwiegend theoretischen Teil (Unterricht an der Fachakademie) und einen fachpraktischen Teil (TĂ€tigkeit in der sozialpĂ€dagogischen Einrichtung/SozialpĂ€dagogische Praxis).

5.1 Theoretischer Teil:

Dem Unterricht an der Fachakademie ist folgende Stundentafel zugrunde zu legen:

 

1. Jahr

2. Jahr

PĂ€dagogik und Psychologie

2

3

Deutsch und Kommunikation

1

2

Englisch

-

1

Recht und Verwaltung

0,5

0,5

Musische Gestaltung (1,2)

2

2

Naturwissenschaft und Gesundheit

0,5

0,5

ReligionspÀdagogik u. ethische Erziehung

0,5

0,5

Praxis- und Methodenlehre (3)

1,5

1,5

Gesamtstunden pro Woche:

8

10

(1) Davon je eine Stunde Musikerziehung, Kunsterziehung/Werken, Bewegungserziehung/Rhythmik
(2) Eine Unterrichtsstunde hat Modulcharakter
(3) 0,5 Unterrichtswochenstunde mit flexiblen Angeboten 

Unterrichtswochenstunden mit flexiblen Angeboten sind Stundenanteile, die sowohl inhaltlich (verschiedene Lehrplanangebote zur Auswahl) als auch hinsichtlich der Zuordnung zum Seminarjahr disponibel fĂŒr die Fachakademien sind. Die Wochenstundenzahl pro Jahr bleibt davon unberĂŒhrt.

Dem Unterricht sind die vom Bayerischen Staatsministerium fĂŒr Unterricht und Kultus erlassenen LehrplĂ€ne zugrunde zu legen. Die Ausbildungsinhalte sollen lernfeldorientiert vermittelt werden.
Zu Beginn des ersten Jahres des SozialpĂ€dagogischen Seminars findet ein Unterrichtsblock von mindestens einer Woche zur EinfĂŒhrung in das SozialpĂ€dagogische Seminar statt. Zu Beginn des zweiten Jahres des SozialpĂ€dagogischen Seminars soll ein Unterrichtsblock von mindestens einer Woche durchgefĂŒhrt werden.
Im Übrigen obliegt die zeitliche Gliederung des Unterrichts den Fachakademien.
FĂŒr den Ersatz von Englisch durch eine andere Fremdsprache gilt § 7 Abs. 5 entsprechend.

5.2 Fachpraktischer Teil:

Die fachpraktische Ausbildung in den Einrichtungen (SozialpÀdagogische Praxis) orientiert sich an dem als Anlage zum Lehrplan veröffentlichten Ausbildungsrahmenplan.
Bei zweijÀhriger Dauer ist die SozialpÀdagogische Praxis in mindestens zwei verschiedenen sozialpÀdagogischen TÀtigkeitsfeldern abzuleisten. Bei einjÀhriger Dauer soll sie in zwei verschiedenen sozialpÀdagogischen TÀtigkeitsfeldern abgeleistet werden; dabei können die Zeitabschnitte unterschiedlich lang sein.