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Zulassungsvoraussetzungen fßr die Aufnahme in das Sozialpädagogische Seminar sind:
a) ein mittlerer Schulabschluss (Art. 25 BayEUG)
b) die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht
älter als drei Monate sein soll und das ausweisen muss, dass eine gesundheitliche Eignung fßr den Erzieherberuf gegeben ist,
c) der Ausschluss von Tatsachen, die die Bewerber als ungeeignet fĂźr
den Erzieherberuf erscheinen lassen,
d) bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten,
d) bei Bewerbern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch hinreichende
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Die Anmeldung erfolgt an der Fachakademie fßr Sozialpädagogik, an der später die Ausbildung zum Erzieher erfolgen soll. Die Fachakademie genehmigt die
Praktikumsstellen und stellt den Bewerbern schriftlich die Aufnahme in die Fachakademie fßr den Fall des erfolgreichen Abschlusses des Sozialpädagogischen Seminars und des Vorliegens der ßbrigen
Aufnahmevoraussetzungen gemäà § 4 in Aussicht.
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