Anlage 3 - 01:

Dauer des SoziapÀdagogischen Seminars

Das SozialpÀdagogische Seminar dauert zwei Jahre.

Bewerber nach §4, Abs.1, Satz 1, Nr.2, Buchstabe b treten in das zweite Jahr des SozialpÀdagogischen Seminars ein;

ErlÀuterung zu § 4, Abs.1, Satz 1, Nr.2, Buchstabe b:
Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

dies gilt gleichermaßen fĂŒr Bewerber, denen das SozialpĂ€dagogische Seminar nach §4, Abs.1, Satz 2, verkĂŒrzt wurde.

ErlÀuterung zu §4, Abs.1, Satz 2:
Abweichend von Satz 1 können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Bewerber zugelassen oder in das zweite Jahr des SozialpÀdagogischen Seminars aufgenommen werden, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des SozialpÀdagogischen Seminars erwarten lÀsst.

Die Höchstausbildungsdauer betrÀgt drei, bei einjÀhrigem Seminar zwei Jahre.