staatliche Förderung

Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, erhalten Studierende an der Fachakademie BAföG. Anträge sind beim jeweiligen Landratsamt zu erhalten und dort auch einzureichen. Ausführliche Informationen über das BAföG finden sich auch im Internet. Dort lassen sich auch die für einen Antrag notwendigen Formblätter herunterladen.

 

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Sofern dafür Mittel zur Verfügung stehen, haben Studierende, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung die Möglichkeit, einen besonders zinsgünstigen Bildungskredit zu beantragen (auch zusätzlich zum BAföG). Einkommen oder Vermögen der Studierenden oder der Eltern spielen dabei keine Rolle. Ausführliche Informationen hierzu gibt es im Internet.

 

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Das Arbeitsamt gewährt unter Umständen eine Berufsausbildungsbeihilfe. In Anspruch nehmen kann diese jede / jeder, der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert, jedoch nicht mehr im Elternhaus wohnt. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Weitere Informationen sind beim Arbeitsamt selbst oder im Internet zu erhalten.

 

Zu den Informationsseiten über die Berufsausbildungsbeihilfe

Wer die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum / zur Erzieher/in an der Fachakademie erfüllt, kann auf Antrag das vom Einkommen der Eltern unabhängige Meister-BAföG erhalten. Auch hierzu finden sich ausführliche Informationen im Internet. Antragsformulare lassen sich aus dem Internet herunter laden, sie sind aber auch beim Landratsamt erhältlich. Dort muss der Antrag auch eingereicht werden.

 


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