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1. Die Bewerber/innen müssen durch ein Zeugnis einen “Mittleren Schulabschluss”
nachweisen. (Beispiele: Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Hauptschule M10, Realschule, ...)
2. Es muss ein ärztliches Attest
vorliegen, das die Eignung für den Beruf des Erziehers / der Erzieherin bestätigt.
3. Die Bewerber müssen eine der folgenden 4 Möglichkeiten nachweisen: a) eine abgeschlossene
Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, b) eine abgeschlossene
Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar, c) ein erfolgreich abgeschlossenes zweijähriges Sozialpädagogisches Seminar
(Berufsabschluss “Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in”), d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren,
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