Zulassung


Wer die Ausbildung an der Fachakademie beginnen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
 

1. Die Bewerber/innen müssen durch ein Zeugnis einen “Mittleren Schulabschluss” nachweisen. (Beispiele: Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Hauptschule M10, Realschule, ...)

2. Es muss ein ärztliches Attest vorliegen, das die Eignung für den Beruf des Erziehers / der Erzieherin bestätigt.

3. Die Bewerber müssen eine der folgenden 4 Möglichkeiten nachweisen:
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar,
c) ein erfolgreich abgeschlossenes zweijähriges Sozialpädagogisches Seminar (Berufsabschluss “Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in”),
d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren,
 


Abweichend von diesen 4 Möglichkeiten können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Bewerber/innen zugelassen oder in das 2. Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im 2. Jahr des Sozialpädagogischen Seminars erwarten lässt.

Mögliche Ausnahmeregelungen können an der Fachakademie erfragt werden.


Kinderpfleger/innen, die den mittleren Bildungsabschluss erst an der Berufsfachschule erwerben, müssen eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachweisen.