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1. Die Bewerber/innen müssen durch ein Zeugnis einen “Mittleren Schulabschluss”
nachweisen. (Beispiele: Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Hauptschule M10, Realschule, ...)
2. Es muss ein ärztliches Attest
(Formular gibt es im Sekretariat der Fachakademie) vorliegen, das die Eignung für den Beruf des Erziehers / der Erzieherin bestätigt.
3. Die Bewerber müssen
eine der folgenden 4 Möglichkeiten nachweisen: a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen
Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, b) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges
Sozialpädagogisches Seminar, c) ein erfolgreich abgeschlossenes zweijähriges Sozialpädagogisches Seminar (Berufsabschluss “Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in”),
d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren,
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